Brandschutztechnische Stellungnahmen dienen der Beurteilung abgegrenzter Sachverhalte außerhalb eines Brandschutzkonzeptes sowie der Bewertung einzelner Fragestellungen oder Probleme und sind damit wichtige Entscheidungshilfen für sämtliche Beteiligte am Planungs- und Ausführungsprozess eines Bauvorhabens. Sie kommen zum Tragen, wenn alle anderen Inhalte einer Brandschutzkonzeption unstrittig geklärt sind und lediglich ein Ausschnitt des Gesamtkomplexes weiterer Detaillierung bedarf. So kann z. B. das System der Flucht- und Rettungswege in einer solchen Stellungnahme beschrieben und bewertet werden, ohne dass näher auf weitere Brandschutzeinrichtungen des Objektes im Einzelnen eingegangen werden muss.
Die Notwendigkeit der Klärung spezifischer brandschutztechnischer Sachverhalte ergibt sich oft im Zuge der Ausführungsplanung bei Neu- und Bestandsgebäuden oder erfolgt auf Veranlassung der Bauaufsichtsbehörden.
Im Rahmen brandschutztechnischer Stellungnahmen beraten wir Sie z. B. bei
- Beurteilungen von Bestandssituationen (z. B. Fluchtwegsituation, Abschottungen etc.)
- Stellungnahmen zu Auflagen in Baugenehmigungen
- Stellungnahmen zu Einzelfragen im Bestand oder beim Neubau
- Beratung zu oder nach behördlichen Brandverhütungsschauen
- Fragestellungen zum anlagetechnischen Brandschutz