Mit dem Begriff „Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)“ (synonym auch „Public Private Partnership“ - PPP) werden jene Formen der Zusammenarbeit von Verwaltungen, Gremien oder Unternehmen der öffentlichen Hand mit der privaten Wirtschaft gekennzeichnet, die Aufgaben zum Gegenstand haben, die in der Zuständigkeit von Kommunen, der Länder oder des Bundes bzw. deren nachgeordneten Einrichtungen liegen und Gegenstand der wirtschaftlichen Betätigung oder der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben sind.
Seit vielen Jahren beraten wir öffentliche Auftraggeber bei der Umsetzung von ÖPP-Projekten in allen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur. Unsere technischen Beratungsleistungen erbringen wir über alle Projektphasen:
- Eignungsuntersuchung
- Wirtschaftlichkeitsvergleich
- Planung/Ausschreibung
- Vergabe/Vertragsverhandlung
Wir stehen von der Projektidee über die Realisierung bis zum Controlling mit unserer Beratung unseren Kunden zur Seite.