Betriebssanitäter arbeiten überwiegend in großen Unternehmen, auf großen Baustellen und in Betrieben mit einem besonderen Gefährdungspotential. Dort sind sie für die Versorgung von erkrankten und verletzten Personen zuständig und führen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder Notarztes erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen durch.
Auch in diesem Bereich bieten wir Ihnen selbstverständlich geschultes und qualifiziertes Personal, um die Unternehmen und Betriebe zu unterstützen und die Arbeiten auf Baustellen zu überwachen, sowie im Schadensfall sofortige professionelle Hilfe zu leisten. Unser aufmerksamen und hilfsbereiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne Ansprechpartner für Sie.
Ab wann benötige ich einen Betriebssanitäter?
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung steht, wenn 1. in einer Betriebsstätte mehr als 1500 Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) anwesend sind, 2. in einer Betriebsstätte 1500 oder weniger, aber mehr als 250 Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern, 3. auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII anwesend sind.
(Auszug aus den Regelwerken der Berufsgenossenschaft - §27 Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter (1))